Der Mietspiegel 2025 der Stadt Augsburg ist online
Der Mietspiegel 2025 der Stadt Augsburg
Der Mietspiegel 2025 der Stadt Augsburg kann nun online eingesehen werden. Der Mietspiegel 2025 hat den bisherigen Mietspiegel 2023 zum 01.12.2025 abgelöst und gilt für zwei Jahre als qualifizierter Mietspiegel für das Stadtgebiet Augsburg. Ferner informiert die Stadt Augsburg darüber, dass für Mieterhöhungsverlangen bis zum 30.11.2025 der Mietspiegel 2023 gültig bleibt.
Seit 2016 ist die Stadt Augsburg ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt im Stadtgebiet bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse; für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze.
Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent bzw. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen.
Damit diese beiden Regelungen angewendet werden können, ist ein qualifizierter Mietspiegel notwendig. Mit seiner Hilfe kann die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, also die tatsächliche Miete, die für vergleichbaren Wohnraum in Augsburg bezahlt wird. Der Mietspiegel schafft Markttransparenz, ist eine Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe für alle Teilnehmenden am Wohnungsmarkt. Alle zwei Jahre wird er anhand von Befragungen neu erstellt bzw. fortgeschrieben.
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um alle Bürgerinnen und Bürger, sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter, über die Mietpreise vor Ort zu informieren. Er macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten).
(Quelle: Stadt Augsburg)
Seit 2016 ist die Stadt Augsburg ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt im Stadtgebiet bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse; für Mieterhöhungen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze.
Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent bzw. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen.
Damit diese beiden Regelungen angewendet werden können, ist ein qualifizierter Mietspiegel notwendig. Mit seiner Hilfe kann die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, also die tatsächliche Miete, die für vergleichbaren Wohnraum in Augsburg bezahlt wird. Der Mietspiegel schafft Markttransparenz, ist eine Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe für alle Teilnehmenden am Wohnungsmarkt. Alle zwei Jahre wird er anhand von Befragungen neu erstellt bzw. fortgeschrieben.
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um alle Bürgerinnen und Bürger, sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter, über die Mietpreise vor Ort zu informieren. Er macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten).
(Quelle: Stadt Augsburg)
Weitere Infos zum Mietspiegel der Stadt Augsburg
Mit folgenden link gelangen Sie direkt zur Internetseite der Stadt Augsburg mit Wissenswerten zum Thema Mietspiegel, Rahmenbedingungen für eine Neuvermietung oder Mieterhöhung, Begriffserklärungen "Mietpreisbremse", "reduzierte Kappungsgrenze", "qualifizierter Mietspiegel" u.v.m. LINK
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- Immobilienfachwirtin (IHK) -
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