Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Auf der sicheren Seite mit Lünendonk Immobilien
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis ist für Gebäude ab fünf Wohneinheiten und für Immobilien deren Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde, verpflichtend und basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Gebäude die weniger als fünf Wohneinheiten und für Immobilien deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Wenn Sie uns einen Makleralleinauftrag erteilen steht Ihnen Lünendonk Immobilien mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
Lünendonk Immobilien empfiehlt Ihnen erfahrene Profis und Unternehmen, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Die gründliche Vorbereitung ist wichtig für den reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie.

